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Fakultätsrat
Zusammensetzung
Dem Großen Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät gehören an
- der Fakultätsvorstand
- alle hauptberuflichen Hochschullehrer*innen der Fakultät
- acht Vertreter*innen der Studierendenschaft
- drei Vertreter*innen der Doktorand*innen
- fünf Vertreter*innen des wissenschaftlichen Dienstes
- drei Vertreter*innen aus Administration und Technik
Aufgaben
Der Fakultätsrat berät lt. LHG § 25 Abs. 1 in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen insbesondere:
- die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
- die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
- die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission.
Darüber hinaus ist der Fakultätsrat lt. GO § 16 Abs. 1 zuständig für
- die Zustimmung zum Vorschlag zur Besetzung der Berufungskommissionen sowie die Zustimmung zu den Berufungsvorschlägen der Berufungskommission,
- die Beschlussfassung über Vorschläge zur Verleihung und zum Widerruf der Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“, Honorarprofessor, Gastprofessor sowie Ehrendoktor,
- die Beschlussfassung über Satzungen für die Verwaltung und Benutzung von Universitätseinrichtungen einschließlich Gebühren,
- die Beschlussfassung über Promotion- und Habilitationsordnungen sowie Zulassungsordnungen.
Sitzungstermine
Sitzungstermine im Wintersemester 2024/25:
- 23.10.
- 20.11. (Achtung, abweichender Sitzungsort: Karl-Jaspers-Centre des HCTS, Raum 212)
- 18.12.
- 22.01.
-
05.02.
Sitzungstermine im Sommersemester 2025
- 30.04.
- 28.05.
- 25.06.
- 23.07.
Die Sitzungen finden üblicherweise im CATS-Hörsaal statt.